Finanzen
Ein entscheidender Faktor des Projekterfolgs ist eine ausgewogene Verteilung von Einnahmen und Ausgaben. Unnötige Kosten gilt es zu vermeiden und grunsätzlich sollte sparsam gewirtschaftet werden. Die folgenden Hinweise sollen eine erste Übersich zu erwartender Kosten, Einnahmen und Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliche Positionen[Bearbeiten]
Im Folgenden ist eine kurze Übersicht der wesentlichen Einflußgrößen auf Soll- und Habenseite dargestellt:[1] [2]
| Soll (Ausgaben) | Haben (Einnahmen) |
|---|---|
| Fahrzeuganschaffung und Umrüstung (abzüglich Landeszuschüsse) | Fahrkartenverkauf |
| Fahrzeugversicherung | Beförderung Schwerbehinderter (Erstattungen nach Sozialgesetzbuch) |
| Betriebskosten (Strom, Schmiermittel, Wartung, Reparatur, Pflege, Fahrscheindruck) | Werbeeinnahmen (Beschriftungen auf E-Bussen, Fahrkahrten, Fahrplänen) |
| Haltestellenerrichtung bzw. -einrichtung | Mitgliedsbeiträge |
| Gebühren für den Personenbeförderungsscheinerwerb der Mitglieder | Ökosteuererstattung |
| Untersuchungskosten für Arzt und weitere Schulungskosten der Fahrer/innen | (Bund- und) Landeszuschüsse |
| Kosten für Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung der Fahrer/innen | sonstige Zuschüsse (Land, Kommunen) |
| Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Marketing) | bei Bedarf einheitliche Bekleidung der Fahrer/innen |
| Kosten für die Internetpräsenz | |
| Kosten für Verwaltung (Büromaterial, Telefonkosten, Bankgebühren) |
Förderung[Bearbeiten]
Bürgerbusvereine werden je nach Bundesland unterschiedlich in der Landesgesetzgebung berücksichtigt und unterschiedlich gefördert. Einige Landesregierungen haben einheitliche und pauschalierte Bestimmungen zur Untersützung von Bürgerbusvereinen erlassen (bspw. Nordrhein-Westfalen), in anderen Bundesländeren erfolgt eine Förderung ausschließlich fallbezogen. Seit 2015 erhalten Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg Kosten für den Erwerb bzw. Erhalt des Personenbeförderungscheins der Fahrerinnen und Fahrer erstattet. Für 2016 sind pauschalierte Unterstützungen angekündigt.
Fahrzeugbeschaffung[Bearbeiten]
Hier weichen die Bestimmungen zum Teil erheblich ab. So sind beispielsweise zinslose Darlehen bürgerbusunterstützender Kommunen eine Möglichkeit, ein Bürgerbusfahrzeug in einer Kommune zu beschaffen und die Tilgung aus laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine andere Möglichkeit stellen direkte Zuschüsse dar, die vom den zuständigen Ministerien direkt auf Antrag gewährt werden. Hier existiert beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen eine gestaffelte Zuschussförderung, die insbesondere dahingehen unterscheidet, ob es sich um die Gründung eines neuen Bürgerbusvereins und somit eine Erstinvestition handelt, oder ob ein Ersatzinvestition für einen außer Dienst zu stellenden Bürgerbus getätigt wird [3]. Ferner werden Bürgerbusse, die für den Transport von Rollstühlen geeignet sind, aufgrund zusätlich notwendiger Ein-/Umbauten (s.a. Umrüstung) höher bezuschusst.
Organisationspauschale[Bearbeiten]
In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise so, dass jeder Bürgerbusverein eine Organisationspauschale pro Jahr in Höhe von EUR 5.000 bekommt (Stand 2013). [4]
Besonderheiten für e-Bürgerbusse[Bearbeiten]
Elektrisch betriebene oder mit Hybridantrieb ausgestattete Bürgerbusse stellen noch ein neues Phänomen dar. Daher gibt es derzeig noch keine expliziten Fördermöglichkeiten für Bürgerbusse mit alternativen Antrieben. Es gibt in Deutschland aber im Zuge der “Nationalen Plattform Elektromobilität” [5] vielfältige Bemühungen alternative Antriebe in Deutschland zu fördern. e-Bürgerbusse können ein Mobilitätskonzept sein, die zukünftig von solchen Fördermaßnahmen profitieren können.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb von Bürgerbussen, herausgegeben von Pro Bürgerbus NRW e.V., S.13, Stand: Februar 2012
- ↑ Handbuch Bürgerbus, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), S.31f., Stand: 24. Mai 2012
- ↑ Pro Bürgerbus NRW
- ↑ Pro Bürgerbus NRW
- ↑ Nationale Plattform Elektromobilität