Das Bürgerbus-Prinzip
Hierunter soll ein eingetragener Bürgerbusverein von bürgerschaftlich engagierten Fahrern/innen, welcher mit Hilfe eines finanzierten Kleinbusses eine öffentliche Buslinie betreibt, verstanden werden. Es handelt sich um ein Projekt im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, das durch bürgerschaftliches Engagement ermöglicht wird. Der Bürgerbus ist einem Linienverkehr gleichzusetzen, aber mit dem Unterschied, dass er bestimmte Zielgruppen (Schüler, Senioren, Bewohner abgelegener Ortsteile) regelmäßig versorgt und somit nicht in Konkurrenz zu örtlichen Taxi- und Mietunternehmen steht. Des Weiteren kann der Bürgerbus in Abstimmung mit dem jeweiligen Verkehrsverbund vor Ort auch als Zubringerdienst für Bus- und Bahnlinien angesehen werden, welcher von den Nutzern bezahlt wird. Ein Einsatz ist vor allem zu den Zeiten sinnvoll, in denen ein Mangel an öffentlichen Fahrangeboten herrscht. Darüber hinaus soll ein Mehrwert im Sinne einer Verbesserung des lokalen Zusammenhalts und Gemeinsinns der Bürger in der betreffenden Region geschaffen werden.[1]
Sehr gut wird das Prinzip vom Pro Bürgerbus NRW e.V. getroffen der das Prinzip in seinem Leitfaden folgendermaßen veranschaulicht:[2]
“Bürgerbusse erstellen oder ergänzen auf regelmäßigen Linien den Ortsverkehr
einer Gemeinde. Sie fahren Kinder zum Kindergarten, zum Sportplatz oder ins
Hallenbad, bringen Bürgerinnen und Bürger aus Randgebieten ins Stadtzentrum
zum Einkaufen, zum Arztbesuch oder ins Rathaus und verbessern so die örtliche
Lebenssituation.”
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Handbuch Bürgerbus, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Stand: 24. Mai 2012
- ↑ Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb von Bürgerbussen, herausgegeben von Pro Bürgerbus NRW e.V., S.7, Stand: Februar 2012