Bürgerbusverein
Inhaltsverzeichnis
Wesen[Bearbeiten]
Bürgerbusse werden von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (s.a. Bürgerschaftliches Engagement) einer Kommune gefahren und organisatorisch betreut. Für die Durchführung dieser Aufgaben werden in der Regel Bürgerbusvereine gegründet, die den Interessierten eine Organisationsform und einen Rahmen bieten, innerhalb dessen die Interessen des Vereins gewahrt werden und durchgesetzt werden können.
Gründung[Bearbeiten]
Bürgerbusvereine agieren für gewöhnlich als im Vereinsregister eingetragene Vereine (e.V.). Die Eintragung erfolgt dazu bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Dazu ist u.a eine Vereinsatzung notwendig, die bein einer Gründungsversammlung verabschiedet wird. Diese Satzung wird von den Interessierten im Vorfeld erarbeitet und auf der Versammlung diskutiert. Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind sieben Vereinsmitglieder für ein Gründung notwendig, von der Gründungsveranstaltung ist ein Protokoll zu erstellen.[1] Die Satzung regelt insbesondere den Vereinszweck und die damit verbundenen Vereinsaufgaben.
Tipps[Bearbeiten]
- In der Satzung sollten keine absoluten Werte tendenziell häufig änderbarer Dinge (wie etwa Fahrpreise) dokumentiert werden. Eine Änderung eines solchen Wertes zöge eine Satzungsänderung nach sich, die beim Vereinsregister hinterlegt werden müsste.
- Es kann ein Vertreter der Kommmune als beratendes Vorstandsmitglied in die Satzung aufgenommen werden, um einen direkteren Draht zu der Kommune zu haben und Kommunikationswege gegebenenfalls zu beschleunigen.
- Bei der Vergabe von Vorstandsposten sollte immer darauf geachtet werden, dass diese so allgemein ausgestaltet sind, so dass diese Posten auch zukünftig durch andere Personen besetzt werden können.
- Für Vereinmitglieder sollet ein Jahresbeitrag vereinbart werden. Aktive Vereinsmitglieder können beitragsfrei gestellt werde.
Einzelnachweise[Bearbeiten]